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   VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03   

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VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03 (https://dejure.org/2003,6070)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.06.2003 - 12 TG 1238/03 (https://dejure.org/2003,6070)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 12 TG 1238/03 (https://dejure.org/2003,6070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 2 AuslG, § 7 Abs 2 AuslG, Art 6 GG
    Ausländerehe - zumutbare Lebensführung in einem der beiden Herkunftsstaaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Prüfung im Beschwerdeverfahren; Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei; Vorliegen eines Ausweisungsgrundes als Indiz für die Gefährdung öffentlicher Interessen; Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 46 Nr. 2; AuslG § 7 Abs. 2; AuslG § 30; AuslG § 45 Abs. 2; EMRK Art. 8; GG Art. 6; ARB Nr. 1/80 Art. 10 Abs. 1
    D (A), Türken, Aufenthaltsbefugnis, Verlängerung, Regelversagungsgründe, Straftäter, Betrug, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Diskriminierungsverbot, Schutz von Ehe und Familie, Gemischt-nationale Ehen, Familienangehörige, Ausreisepflicht, Atypischer Ausnahmefall, ...

  • Judicialis

    AuslG § 45 Abs. 2; ; AuslG § 7 Abs. 2; ; EMRK Art. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 544 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03
    Die an die Feststellung des Vorliegens eines Regelversagungsgrundes sich anknüpfende Frage, ob im Einzelfall ein atypischer Sachverhalt vorliegt, der das grundsätzliche Verbot der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung unvertretbar erscheinen lässt, hat auf der Grundlage einer gerichtlich voll nachprüfbaren umfassenden Interessenabwägung zu erfolgen (siehe ausführlich Hess. VGH, 14.03.1996 - 12 TG 360/96 -, EZAR 030 Nr. 5; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, § 30 Rdnr. 454).

    Das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes indiziert nämlich im Allgemeinen die Gefährdung öffentlicher Interessen; deshalb bedarf die Aufenthaltsgewährung bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes einer besonderen Rechtfertigung (so die Begründung des Gesetzentwurfs, BT - Drs. 11/6321, S. 56; Hess. VGH, 14.03.1996, a.a.O.).

    In die Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände einzubeziehen, die auch Gegenstand einer Ermessensentscheidung bei einer Ausweisung sind, und es ist zu klären, ob sich aus diesen Umständen ergibt, dass trotz des Vorliegens der Vorraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG kein Regelfall einer Versagung vorliegt (Hess. VGH, 14.03.1996, a.a.O.; 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6 = NVwZ-RR 1993, 432).

    Insbesondere sind bei der Prüfung eines Ausnahmefalls die in § 45 Abs. 2 AuslG genannten Gesichtspunkte sowie die ähnlich gerichtete Schutzwirkung von Art. 8 EMRK zu berücksichtigen (Hess. VGH, 14.03.1996, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03
    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis und der Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen der Antragstellerin überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragstellerin einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03
    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis und der Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen der Antragstellerin überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragstellerin einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03
    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis und der Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen der Antragstellerin überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragstellerin einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03
    Auch die Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko vom 26. April 1986 (EuGH, 02.03.1999 - C 416/96 -, EZAR 811 Nr. 40 = InfAuslR 1999, 218) führt zu keinem anderen Ergebnis (Hess. VGH, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03
    In die Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände einzubeziehen, die auch Gegenstand einer Ermessensentscheidung bei einer Ausweisung sind, und es ist zu klären, ob sich aus diesen Umständen ergibt, dass trotz des Vorliegens der Vorraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG kein Regelfall einer Versagung vorliegt (Hess. VGH, 14.03.1996, a.a.O.; 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6 = NVwZ-RR 1993, 432).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03
    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis und der Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen der Antragstellerin überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragstellerin einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02

    Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch fristgerecht vorgebrachte Gründe

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03
    Aufgrund der gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss vorgebrachten Einwände lässt sich nicht feststellen, dass das Verwaltungsgericht den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 18. April 2002 im Ergebnis zu Unrecht abgelehnt hat, wobei eine über das Beschwerdevorbringen hinausgehende Überprüfung dem beschließenden Senat grundsätzlich verwehrt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; zur Beschränkung der Prüfung im Beschwerdeverfahren vgl. Hess. VGH, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03
    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis und der Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen der Antragstellerin überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragstellerin einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2001 - 17 B 1116/00

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ; Beachtlichkeit der zeitlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03
    Aus dieser Regelung lässt sich auch dann kein Aufenthaltsrecht ableiten, wenn der türkische Arbeitnehmer eine unbefristete Arbeitserlaubnis besitzt (so bereits Hess. VGH, 21.01.2000 - 12 TZ 3110/99, 10.01.2000 - 12 TZ 2280/99; OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1999 - 18 B 1448/99 -, EZAR 029 Nr. 11 = InfAuslR 1999, 485; 20.07.2001 - 17 B 1116/00 -, InfAuslR 2001, 502; a.A. Gutmann, NVwZ 2000, 281).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1999 - 18 B 1448/99

    Aufenthaltsrecht; Türkei; Assoziierungsabkommen; Unbefristete Arbeitserlaubnis

  • BVerwG, 20.09.1978 - 1 CB 26.78
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06

    Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Vielmehr sind sie darauf zu verweisen, angesichts ihrer unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten in einem ihrer Herkunftsstaaten ihre Lebensgemeinschaft zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.02.1999 - 1 B 2/99 -, InfAuslR 1999, 330 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 11.06.2003 - 12 TG 1238/03 -, AuAS 2003, 218 f.; BayVGH, Beschluss vom 03.11.2005 - 10 CE 02.1645 -, juris; Armbruster in HTK-AuslG, § 60a AufenthG Anm. 7 m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 03.05.2023 - 5 L 705/23
    HessVGH, Beschluss v. 11.06.2003 - 12 TG 1238/03 - juris).
  • VG Sigmaringen, 21.02.2022 - A 7 K 10488/17

    Drittstaatenentscheidung; Schutz der Familieneinheit; subsidiärer Schutz in

    Vielmehr sind sie darauf zu verweisen, in ihrem Herkunftsstaat ihre Lebensgemeinschaft zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.02.1999 - 1 B 2/99 - InfAuslR 1999, 330 f.; HessVGH, Beschluss vom 11.06.2003 - 12 TG 1238/03 - AuAS 2003, 218 f.; BayVGH, Beschluss vom 03.11.2005 - 10 CE 02.1645 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 30.04.2009 - 22 L 230/09

    Antrag auf Abänderung einer Auflage "Wohnsitznahme nur im Stadtgebiet O erlaubt"

    vgl. zu einem derartigen Verweis bei familiären Lebensgemeinschaften, von denen kein Teil über ein dauerhaftes Bleiberecht verfügt, Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Juni 2003 - 12 TG 1238/03 -, AuAS 2003, 218 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 8 S 70.04 -, NVwZ-RR 2005, 208 f. m.w.N.
  • VG Freiburg, 03.06.2008 - 7 K 569/08

    Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes ausländisches Kind

    Vielmehr sind die ausländischen Ehegatten dann darauf zu verweisen, in einem ihrer Herkunftsstaaten ihre Lebensgemeinschaft zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.02.1999 - 1 B 2/99 -, InfAuslR 1999, 330; Hess. VGH, Beschl. v. 11.06.2003 - 12 TG 1238/03 -, AuAS 2003, 218; BayVGH, Beschl. v. 03.11.2005 - 10 CE 02.1645 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.04.2007 - 11 S 1035/06 -, juris).
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